Basisrente

Die Basisrente?

Es gibt in Deutschland wohl nur wenige Menschen, die sich keinerlei Gedanken über die eigene Altervorsorge machen. Zweifelsohne handelt es sich hierbei wohl um eines der wichtigsten Themen überhaupt und so wird der Altervorsorge auch eine entsprechende Aufmerksamkeit zuteil. Das Angebot des Bereiches Altersvorsorge ist groß, um nicht zuletzt zu sagen unübersichtlich und so hat vor allem kaum ein Laie die Möglichkeit, die verschiedensten Varianten zu überblicken. Jedoch konnte sich in den letzten Jahren mehr und mehr die eine oder andere Option durchsetzen. Zu eben diesen gehört die Basisrente.



 

Basisrente und Rürup-Rente
Schon seit einigen Jahren erfreut sich die Basisrente einer recht großen Popularität und so setzen sich immer mehr Deutsche mit dieser auseinander. Bekannt ist sie überwiegend jedoch nicht unter dem Namen Basisrente, sondern als Rüruprente. Es sind vielerlei Faktoren, die die Basisrente vor allem in Deutschland so populär machen und so hebt sich diese von den anderen Möglichkeiten in dem Bereich der Altersvorsorge entsprechend ab. In erster Linie spricht die Basisrente eine ganz besondere Klientel an. Zu eben dieser müssen die Selbstständigen und Freiberufler gezählt werden.

Basisrente - Angebote
Gerade diese sind es, die bei der Altersvorsorge oftmals auf Grund laufen und so kann man zwar auch bei ihnen von einer Vielzahl von Angeboten ausgehen, allerdings sind die guten entsprechend gering. Hierbei scheint die Basisrente die mit Abstand beste Alternative zu sein. Nicht zuletzt deswegen lohnt es sich sowohl für die Unternehmer als eben auch die freuberuflichen Dienstleister und Handwerker, sich entsprechend mit der Basisrente auseinanderzusetzen. Angeboten wird sie von den verschiedensten Versicherungsgesellschaften. Im Großen und Ganzen sind es hierbei nur die Säulen, die entsprechend gleich sind und wo sich die geringsten Unterschiede ergeben.

Basisrente - Flexibilität
Auch wenn die Basisrente in erster Linie die Selbstständigen absichert, bringt sie auch für die Arbeitnehmer aller Branchen die entsprechenden Vorteile mit sich. Doch was unterscheidet die Basisrente eigentlich von den anderen Formen der Altersvorsorge? Gerade bei der Basisrente oder eben auch der Rürup Rente steht noch heute die Flexibilität an erster Stelle. Im Wesentlichen bezieht sich diese auf die Einzahlungsmöglichkeiten. Ausgehend von den finanziellen Möglichkeiten kann der Einzelne sich so für seinen individuellen Beitrag entscheiden. Auch bei eventuellen Änderungen in eben diesem Segment, kann man bei der Basisrente die Einzahlungen entsprechend verändern.

Basisrente - Einmalzahlung
Zudem kann man bei dieser Form zwischen monatlich festen Beträgen und einer Einmalzahlung im Jahr wählen. Für welche man sich letzten Endes entscheidet, bleibt dem Einzelnen selbst überlassen und so kann man bei beiden von Vor- und Nachteile ausgehen. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass sich der Großteil der Versicherungsnehmer der Basisrente in Deutschland für die monatlichen Einzahlungen entscheidet. Es spielt hierbei keine Rolle, welche Variante man wählt, die steuerlichen Begünstigungen treten nun einmal sowohl bei einem monatlichen Beitrag als auch bei einer Einmalzahlung ein. So liegt die Höhe der Absetzung zum Teil bei bis zu 60 Prozent, auch wenn man zusätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung, der DRV, versichert ist.

Basisrente - Steuervergünstigung
Bereits vor einigen Jahren hat die deutsche Regierung festgelegt, dass es zu einer Steigerung der Beträge im Bereich Steuervergünstigungen der Basisrente kommen wird. Bis 2024 sollen demnach die Prozentsätze steigen. Ab dem Jahr 2025 können diese dann voll und ganz bei dem Finanzamt abgesetzt werden. Sicherlich handelt es sich hierbei um einen der wohl wichtigsten Beweggründe für den Abschluss einer Versicherung in dem Segment Basisrente. Jedoch muss auch bei diesen Freiheiten die entsprechende Obergrenze beachtet werden. Diese liegt laut den deutschen Gesetzen in dem Jahr 2025 bei 20.000 Euro. Bei Ehepaaren steigt dieser Betrag auf 40.000 Euro im Jahr.

Basisrente - Auszahlung
Wie auch bei vielen anderen Renten beginnt der Auszahlungsbetrag auch bei der Rürup Rente beziehungsweise Basis Rente nach Vollendung des 65. Lebensjahres. In bestimmten und zudem eben auch besonderen Fällen kann der Beginn der Auszahlung bereits mit 60 Jahren erfolgen. Allerdings bringt die Basisrente noch einen wesentlich größeren Vorteil mit sich. Auf Grund der wirtschaftlichen Lage der Bundesrepublik Deutschland lebt eine nicht gerade geringe Anzahl an dem Existenzminimum, sprich Hartz IV oder eben auch Arbeitslosengeld II. Kommt man aus den verschiedensten Gründen in die Situation diese Form des Arbeitslosengeldes beanspruchen zu müssen, ist man laut den sich vorfindenden Richtlinien dazu verpflichtet, sein bisheriges Vermögen komplett aufzubrauchen. Erst dann hat man einen Rechtsanspruch auf Arbeitslosengeld II.

Basisrente als Altersvorsorge
Genau in diesem Punkt distanziert sich die Basierente erheblich von den verschiedensten Formen der Bankguthaben und eben auch den Aktiendepots. So bleibt diese auch bei dem Fall der Langzeitarbeitslosigkeit unberührt und wird hierbei nicht als Vermögen bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II hereingerechnet. Auch in dem Bereich der Altersvorsorge handelt es sich hierbei um eine der wenigen vorhandenen Möglichkeiten in diesem Segment. Nicht zuletzt sie aber auch die einzige Altersvorsorge für die Selbstständigen, die eine Förderung von der Bundesrepublik Deutschland genießt. Im Wesentlichen wird die Basisrente so nun einmal durch die Worte kapitalgedeckt und steuerbegünstigt charakterisiert.

Basisrente - Regeln für den Steuerabzug
Möchte man jedoch alle Vorteile der Basisrente nutzen, muss man auch die entsprechenden Voraussetzungen beachten. Hierbei handelt es sich in den Regel um die Art und Weise der Auszahlung dieser Beträge. Immerhin dürfen diese nur monatlich und nicht in Form einer entsprechenden Einmalzahlung an den Versicherungsnehmer ausgezahlt werden. Dies liegt daran, dass das angesparte Vermögen für die eigene Altersvorsorge bestimmt ist. Neben dieser setzt sich die Basisrente aber noch aus weiteren Rahmenbedingungen zusammen. Zu eben diesen gehört nun einmal auch das Geschehen im Todesfall. Diese Rahmenbedingungen lassen sich recht einfach und zudem auch schnell konkretisieren.

Bei der Basisrente dürfen so keinerlei Kapitalleistungen, sondern nur die tatsächliche Rente ausgezahlt werden. Kommt es zum Todesfall, besteht die Möglichkeit, die Renten in der entsprechenden Höhe entweder an den Ehepartner oder eben auch an die Kinder auszuzahlen. Weitere dritte Personen werden hierbei in den jeweiligen Bedingungen der Versicherung und der Gesellschaft ausgeschlossen. Zudem darf in keinem Fall eine Abtretung oder eben auch die Verpfändung des Guthabens erfolgen und die Versicherung darf in keinem Fall verkauft werden. Die Gründe für einen solchen Verkauf spielen hierbei keine Rolle. Aber auch sonstige Vereinbarungen von Bezugsrechten, in welcher Form auch immer, und ein Wechsel des Versicherungsnehmers sind nicht möglich.

Basisrente mit Versicherungen
Anhand von diesen Rahmenbedingungen kann man davon ausgehen, dass eine Basisrente nun einmal weder vererbbar noch übertragbar ist. Neben all diesen Punkten kann die Basisrente mit den verschiedensten anderen Versicherungen kombiniert werden. In erster Linie soll auf diese Art und Weise ein umfangreiches Vorsorgepaket entstehen. Die meisten Menschen entscheiden sich hierbei unter anderem für eine Zusatzversicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit. Zum Teil werden die Vorsorge- und Versicherungspakete bereits von den verschiedensten Versicherungsgesellschaften angeboten. Insbesondere hierbei kann man sich sicher sein, dass diese optimal aufeinander abgestimmt sind und sich dementsprechend auch ergänzen.

Basisrente - Vorteile
Zu den beliebtesten Möglichkeiten gehören hierbei in erster Linie nun einmal die Versicherung für die Berufsunfähigkeit und die Hinterbliebenenrente. Der Vorteil dieser Einschlussmöglichkeit liegt hauptsächlich in den Steuerbegünstigungen und so können diese auch bei den betreffenden Zusatzversicherungen in Anspruch genommen werden. Sind diese in eben diesen Paketen nicht enthalten, ist eine solche Steuerbegünstigung in keinem Fall möglich. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sorgt eine entsprechende Vorsorge in Form der Basisrente in erster Linie für Vorteile im Fall der Berufsunfähigkeit. Tritt diese ein, kommen auf den Betroffenen zwei Möglichkeiten zu.



 

Basisrente - Vorraussetzungen
Zum einen muss er ab diesem Zeitpunkt keine Beitragszahlung bis zu dem Rentenbeginn leisten und zum anderen kann er die entsprechende Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt bekommen. Dies bringt für den Betroffen in erster Linie die Sicherheit mit, dass er auch bei einer solchen Berufsunfähigkeit seine Altersvorsorge im vollen Umfang bekommt. Doch auch wenn eine solche inkludierte Versicherung für die Berufsunfähigkeit vorhanden ist und somit eben auch Begünstigungen in dem Bereich der Steuern eintreten, müssen hierbei die entsprechenden Vorraussetzungen beachtet werden.

Basisrente und Berufsunfähigkeitsversicherung
In erster Linie dürfen die Beiträge der BU – Versicherung in ihrer Höhe die Hälfte des Grundbeitrages zur Basisrente nicht übersteigen. Nur in diesem Fall fallen die finanziellen Aufwendungen für diesen Bereich in die Sonderausgaben. Verfügt man jedoch über eine selbstständige BU – Versicherung ist dies entweder gar nicht oder eben nur eingeschränkt möglich. Liegt der Beitrag über der Bemessungsgrundlage von 50 Prozent des Grundbeitrages der Basisrente, kommt es zu einer entsprechenden Anpassung in diesem Bereich.

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