BasisRente 2024 · Rürup Rente · Die staatlich geförderte Altersvorsorge mit großer Steuerersparnis
Kompakt: Basisrente auf einen Blick
- Die BasisRente, auch bekannt als Rürup-Rente, ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge, die insbesondere für Freiberufler, Selbständige, Angestellte und Beamte geeignet ist.
- Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente ist die BasisRente kapitalgedeckt und bietet einige Vorteile gegenüber einer ungeförderten Altersvorsorge.
- Die Beiträge zur BasisRente sind steuerlich absetzbar und das angesparte Vermögen wird nach dem zweiten Sozialgesetzbuch nicht als “verwertbares” Vermögen angesehen.
- Die BasisRente kann individuell auf die eigenen Bedürfnisse angepasst werden und bietet eine sichere Altersvorsorge mit der Möglichkeit einer lebenslangen garantierten Rente.
- Die BasisRente eignet sich sowohl für Selbständige als auch für Arbeitnehmer und kann mit Zusatzbausteinen wie Berufsunfähigkeitsversicherung und Hinterbliebenenschutz kombiniert werden.
- Im Jahr 2023 beträgt der Höchstbetrag, den Sie in der Steuererklärung für die Basisrente bzw. Rürup-Rente geltend machen können, 26.528 €.
- Für zusammenveranlagte Ehepaare liegt der Höchstbetrag bei 53.056 €. Diese Beträge können vollständig von der Steuer abgesetzt werden, da ab 2023 die Beiträge zur Rürup-Rente zu 100 % steuerlich absetzbar sind, im Gegensatz zu 2022, als nur 94 % der Beiträge absetzbar waren.
Was ist die BasisRente und wie funktioniert sie?
Die Basisrente, auch unter dem Namen Rürup-Rente bekannt, stellt eine durch den Staat unterstützte Variante der Altersvorsorge dar. Angesichts der mangelhaften Absicherung durch die gesetzliche Rente gewinnt die private Altersvorsorge fortlaufend an Relevanz.
Es ist zwingend notwendig, zusätzlich privat vorzusorgen, um den während der Erwerbstätigkeit erreichten finanziellen Standard im Rentenalter zu erhalten. Die Benennung „Basisrente“ leitet sich vom Politiker Bert Rürup ab. In ihren fundamentalen Prinzipien und den Kriterien für Leistungen ähnelt die Basisrente stark der gesetzlichen Rentenversicherung.
In Anbetracht der prognostizierten Rentenauszahlungen im Alter gewinnt die finanzielle Vorsorge für die Bevölkerung in Deutschland stetig an Bedeutung. Die private finanzielle Absicherung für das Alter ist daher für viele Menschen zu einem zentralen Anliegen geworden, da die gesetzliche Rente allein oftmals nicht ausreicht, um den Lebensstandard zu halten.
Basisrente Testsieger 2024 aus Wirtschaftswoche mit Morgen&Morgen
- Barmenia Lebensversicherung a.G. (Tarif „BasisRente Invest“)
- Continentale Lebensversicherung AG („BasisRente Invest BRI“)
- HDI Lebensversicherung AG („CleverInvest HARFB22“)
- WWK Lebensversicherung a.G. („BasisRente invest 2.0“)
- Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG („Basis Renteinvest Spezial“, )
- Allianz Lebensversicherungs-AG („BasisRente InvestFlex BVRF1“)
- Condor Lebensversicherungs-AG („C79 Congenial basis EN“)
- Deutsche Ärzteversicherung AG (DLVF1 Fonds-BasisRente“)
- Canada Life Assurance Europe plc, Niederlassung für Deutschland („Generation basic plus“)
- Ergo Vorsorge Lebensversicherung AG („Ergo Basis-Rente Balance“)
- Lebensversicherung von 1871 a.G. München („MeinPlan – FBRV PCS“)
- Signal Iduna Lebensversicherung AG („SI Global Garant Invest Basis-Rente“)
- Allianz („BasisRente InvestFlex BVRF1GD“)
- Continentale („BasisRente Invest Garant BRIG“)
- Hansemerkur Lebensversicherung AG („Basis Care Invest“)
- LV 1817 („MeinPlan – FBRV PCS“)
- Stuttgarter Lebensversicherung a.G. („NasisRente performance+ – T79“)
- Nürnberger Lebensversicherung AG („NFX3208T“).
Erläuterung der Basisrente
Die Basisrente ist im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen (vergleichbar mit der Riester-Rente) steuerlich absetzbar und wird somit staatlich gefördert. Zudem gilt das angesparte Vermögen einer Basisrente nach dem zweiten Sozialgesetzbuch nicht als “verwertbares” Vermögen, weil es nicht vor dem Ruhestand ausgezahlt werden darf. Das in der Basisrente angesparte Vermögen ist somit Hartz4-sicher und kann auch in der Ansparphase nicht gepfändet werden.
Das bedeutet auch, dass die laufenden Beiträge für die Basisrente und das angesammelte Kapital nicht zum Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Auch bei längerer Arbeitslosigkeit darf das Basisrente Kapital bei Anrechnung von Vermögen nicht verwertet werden.
Wie funktioniert die BasisRente?
Mit zunehmender Steuerlast steigt auch die Förderquote der BasisRente (also das Verhältnis zwischen Steuerersparnis und erforderlichem Beitragsaufwand) und damit auch die Rendite der Basis-Rente.
Für Geringverdiener und Familien mit Kindern ist also die Riester-Rente die bessere Wahl. Ab 2005 bis 2014 konnten alle Steuerpflichtigen schrittweise steigende Anteile ihrer Beiträge zur Altersvorsorge bis zur Obergrenze von 20.000 EUR im Jahr (Verheiratete bis zu 40.000 EUR) steuermindernd absetzen.
Der steuerfreie Anteil stieg von 60% in 2005 in jährlichen 2-Prozent-Schritten und wird auf 100% im Jahr 2025 erhöht. In 2008 konnten also 66% abgesetzt werden.
Ab 2025 können dann 100% der Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Zu den abzugsfähigen Beiträgen gehören solche zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken, sofern es sich um Leibrenten handelt und zur Rürup-Rente. Je nach Grenzsteuersatz kann die Steuerersparnis kontinuierlich auf über 40% im Jahr 2025 steigen.
Welche Formen der Basisrente gibt es?
Es gibt verschiedene Anlageformen für die Basisrente. Dies sind:
- Traditionelle (klassische) Rentenversicherung: Diese Art der Basis-Rentenversicherung bietet einen festen Rechnungszins. Die Beiträge werden ausschließlich in das Sicherungsvermögen des Versicherungsunternehmens investiert.
- Moderne traditionelle (klassische) Rentenversicherung: Diese Basis-Rente Variante verzichtet auf einen garantierten Rechnungszins, legt die Beiträge jedoch weiterhin nur im Sicherungsvermögen an. Durch den Verzicht auf feste Garantien besteht die Möglichkeit auf eine höhere Überschussbeteiligung und somit bessere Renditechancen. Einige Produkte dieser Kategorie bieten auch die Möglichkeit der Beteiligung an Aktienindizes.
- Traditionelle (klassische) Rentenversicherung mit Indexbeteiligung: Hier werden die Sparbeiträge ebenfalls im Sicherungsvermögen angelegt. Die erwirtschafteten Überschüsse werden in Optionen auf bestimmte Aktienindizes investiert. Abhängig von der Entwicklung dieser Indizes können zusätzliche Gewinne dem Vertragsguthaben hinzugefügt oder die Überschüsse für den betreffenden Zeitraum gestrichen werden.
- Fondsgebundene Rentenversicherung: Bei dieser Form der Basis-Rentenversicherung werden die Beiträge komplett in Investmentfonds investiert.
- Beitragsorientierte hybride Rentenversicherung: Bei diesen Basis-Rente Tarifen kann der Kunde selbst entscheiden, wie sein Sparbeitrag aufgeteilt wird: Ein Teil kann in Fondsanlagen und der andere Teil im Sicherungsvermögen investiert werden. Es erfolgt keine Umschichtung durch den Versicherer. Zu dieser Kategorie zählen beispielsweise die sogenannten statischen 2-Topf-Hybride.
- Garantieorientierte hybride Rentenversicherung: Diese Tarife bieten ein zugesichertes Garantieniveau, das durch kontinuierliches Umschichten zwischen Sicherungsvermögen und fondsgebundenen Anlagen über die Laufzeit des Vertrags erreicht wird. Der Teil des Guthabens, der nicht für die Garantieabdeckung benötigt wird, kann renditeorientiert angelegt werden. Beispiele hierfür sind dynamische 3-Topf-Hybride mit Sicherungsfonds.
Für wen eignet sich die Basis-Rente?
Grundsätzlich können alle Berufsgruppen eine Basis-Rente abschließen. Besonders für Selbständige – die keine Riester-Rente abschließen dürfen – ist die Basis-Rente eine sehr gute Möglichkeit, eine steuerlich geförderte Altersvorsorge aufzubauen und vor allem von erheblichen steuerlichen Vorteilen und Förderungen in der Ansparphase zu profitieren.
Aber auch für Arbeiter, Angestellte und Beamte eignet sich die Basis-Rente als staatlich geförderte Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge. Auch für Senioren und für Arbeitnehmern, die kurz vor Renteneintritt stehen, ist die Basisrente interessant.
Experten-Meinungen zum Thema Basisrente (Auszüge)
Stiftung Finanztest zur Relevanz der Basisrente:
“Für gutverdienende Angestellte und Selbständige ist die Basisrente ein interessantes Steuersparmodell und eine Altersvorsorge in einem, denn der Staat fördert die Beiträge.”
Spiegel Online zur Basisrente:
“Die Basisrente ist eine Rente für Wohlhabende: Wer viel verdient und viel Steuern zahlt, profitiert viel stärker von den Steuervorteilen dieser Altersvorsorge als Durchschnitts- oder Geringverdiener.”
Was macht die Basisrente als Altersvorsorge so interessant?
- Staatliche Förderung in beachtlicher Höhe
- Steuersenkung um bis zu 40%
- hohe Beiträge steuerlich absetzbar
- Sicher vor ALG II (“Hartz IV – sicher”)
- insolvenzgeschützt
- nicht pfändbar
- Einschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich, welche dann auch steuerlich absetzbar ist
- Einschluss Hinterbliebenenschutz möglich, welcher dann auch steuerlich absetzbar ist
- hohe Rendite möglich
- lebenslange garantierte Rente
- flexible Einzahlung: monatliche, jährliche oder einmalige Zahlung möglich
- flexible Zuzahlungen jederzeit möglich
- Rentenbeginn flexibel wählbar
- sofortbeginnende Rente / Sofortrente möglich
- keine Günstigerprüfung mehr
Voraussetzungen der Basisrente (Rüruprente)
Die Basisrente muss einige gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen:
- Der Basis-Rente-Vertrag muss eine lebenslange Leibrente frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres vorsehen. Es ist also keine Kapitalauszahlung möglich.
- Die Ansprüche aus einer Basis-Rente / Rüruprente sind grundsätzlich nicht vererbbar. Allerdings ist es möglich, einen Todesfallschutz oder eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner oder für die Kinder zu vereinbaren. Die Hinterbliebenenrente darf dabei nicht höher als die Altersrente sein.
- Die Ansprüche aus einer Basis-Rente können ebenso wie die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht übertragen, veräußert, beliehen oder kapitalisiert werden.
- Wie auch Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind auch die Leistungen aus der Basis-Rente künftig steuerpflichtig und werden somit nachgelagert besteuert.
BasisRente Förderung (Tabellarische Darstellung)
Der folgenden Basisrente Tabelle können Sie die steuerliche Förderung der Basisrente entnehmen, also den maximal absetzbaren Anteil der Beiträge zur Ihrer Basis Rente.
Jahr | Prozentsatz | Ledige | Verheiratete |
---|---|---|---|
2011 | 72% | 14.400 € | 28.800 € |
2012 | 74% | 14.800 € | 29.600 € |
2013 | 76% | 15.200 € | 30.400 € |
2014 | 78% | 15.600 € | 31.200 € |
2015 | 80% | 16.000 € | 32.000 € |
2016 | 82% | 16.400 € | 32.800 € |
2017 | 84% | 16.800 € | 33.600 € |
2018 | 86% | 17.200 € | 34.400 € |
2019 | 88% | 17.600 € | 35.200 € |
2020 | 90% | 18.000 € | 36.000 € |
2021 | 92% | 18.400 € | 36.800 € |
2022 | 94% | 18.800 € | 37.600 € |
2023 | 96% | 19.200 € | 38.400 € |
2024 | 98% | 19.600 € | 39.200 € |
2025 | 100% | 20.000 € | 40.000 € |
Abbildung: Tabelle mit der prozentualen Steuerförderung der Basis Rente (Quelle: GDV; eigene Darstellung)
BasisRente – Angebote von unabhängigen Versicherungsmaklern
Die Suche nach einer für die individuellen Bedürfnisse geeigneten Altersvorsorge kann herausfordernd sein, da es eine breite Palette an verfügbaren Angeboten gibt und nicht jedes Angebot für alle Bedürfnisse geeignet ist.
Die Berechtigung zur Förderung im Rahmen der Basisrente besteht für Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Selbständige und Freiberufler. Insbesondere für die beiden letztgenannten Gruppen, Selbständige und Freiberufler, ist die Basisrente von besonderer Bedeutung. Dies liegt daran, dass für diese in der Regel keine alternativen staatlich unterstützten Altersvorsorgeprodukte existieren, wodurch die Basisrente für sie eine potenziell vorteilhafte Option darstellen kann.
Die Mehrheit der Versicherungsunternehmen, die in den Sektoren Lebens- und Rentenversicherungen tätig sind, bieten die Basisrente an.
Unsere Basisrente Angebote
Als Versicherungsmakler mit langjähriger Erfahrung im Bereich Altersvorsorge und Rentenabsicherung verfügen wir über tiefgreifendes und umfassendes Fachwissen. Wir stellen Ihnen dieses Know-how im Rahmen einer professionellen und persönlich zugeschnittenen Beratung zur Basisrente zur Verfügung.
Es ist uns wichtig zu betonen, dass unsere Beratung komplett unabhängig von jeglichen Versicherungsgesellschaften erfolgt. Wir laden Sie herzlich ein, Kontakt mit uns aufzunehmen. Gerne erstellen wir für Sie ein Angebot zur Basisrente, das kostenfrei und unverbindlich ist und präzise auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. In enger Abstimmung mit Ihnen identifizieren wir das optimale Rürup-Rente / Basisrente-Produkt, das Ihren Anforderungen gerecht wird.
Basisrente – Unser Service für Sie: Basisrente Vergleich der Testsieger
Wir analysieren regelmäßig den Versicherungsmarkt, um für Sie die vorteilhaftesten und kostengünstigsten Tarife für Basisrenten zu identifizieren. Des Weiteren liegt uns Ihre umfangreiche Information am Herzen. Auf unserer spezialisierten Seite zum Thema Basisrente erhalten Sie daher zahlreiche Insiderinformationen, Zugang zu einem Tarifrechner, Vergleiche, Angebote sowie spezifische Hinweise und Ratschläge zur Auswahl eines Basisrente-Tarifs.
Wir haben relevante Informationen zur Basisrente für Sie zusammengestellt, einschließlich gesetzlicher Bestimmungen im Bereich Altersvorsorge, aktueller Statistiken und weiterer relevanter Daten.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen konkrete Anleitungen für Ihre Suche nach einer Basisrente. Wir beleuchten, welche Aspekte bei den Tarifen für Basisrenten von besonderer Bedeutung sind und worauf Sie gezielt achten sollten. Für verschiedene Berufsgruppen haben wir zudem spezifische Konzepte zur Basisrente entwickelt und ausgearbeitet.
BasisRente bei Ehepaaren – Am besten ein Basis-Rente Vertrag für jeden Partner
Ehepaare, die eine Basis-Rente in Erwägung ziehen, sollten einige spezifische Aspekte beachten. Jedes Ehepaar strebt in der Regel danach, gemeinsam bis ins Rentenalter zu leben. Jedoch ist es selbst in einer soliden und vertrauensvollen Beziehung ratsam, dass jeder Partner finanziell eigenständig ist – dies bezieht sich auch auf die Altersvorsorge.
Daher empfehlen wir, dass Ehepaare zwei separate Verträge für die Basisrente abschließen, jeweils einen für jeden Partner. Auf diese Weise kann jedes Ehepaar im Rentenalter von zwei Renten profitieren und den jeweiligen Lebensstandard gemeinsam absichern. Falls sich die Lebenswege der Partner bis zum Rentenalter trennen sollten, kann jeder Partner auf seine eigene Rente zurückgreifen.
Es ist zu beachten, dass die Basisrente zum Vermögen der Ehepartner zählt und im Falle einer Trennung aufgeteilt werden muss. Da die Versicherungsleistungen jedoch erst im Rentenalter ausgezahlt werden, könnte dies bei einer Trennung finanzielle Schwierigkeiten verursachen. Zwei separate Versicherungsverträge können solche Probleme von vornherein vermeiden und für finanzielle Sicherheit und Ruhe von Anfang an sorgen.
Weiterführende Basisrente Informationen und Historie
In den vergangenen Jahren ist die Bedeutung der Altersvorsorge kontinuierlich gestiegen. Aufgrund der mangelnden Deckung durch die gesetzliche Versorgung, ist eine private Altersvorsorge mittlerweile fast unverzichtbar geworden, um den im Erwerbsleben erzielten finanziellen Standard im Alter beibehalten zu können. In diesem Zusammenhang wird die staatlich geförderte Basisrente im Folgenden näher erläutert.
Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt (nach ihrem Initiator Bert Rürup), erfreut sich seit Jahren großer Beliebtheit. Sie richtet sich in erster Linie an Selbstständige und Freiberufler, die auch die primäre Zielgruppe dieses Vorsorgemodells darstellen.
Die staatliche Förderung der Basisrente manifestiert sich durch die Möglichkeit, die eingezahlten Beiträge steuerlich absetzen zu können. Diese Beiträge können in der Steuererklärung unter dem Posten Altersvorsorge-Aufwendungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Im Gegensatz dazu werden die späteren Rentenzahlungen aus der Basisrente höher besteuert als die aus nicht-geförderten Altersvorsorgeprodukten. Insofern ähnelt die steuerliche Behandlung der Basisrente der gesetzlichen Rente, sowohl in der Phase des Ansparens als auch während der Auszahlung.
Basisrente Auszahlung der lebenslangen Rente & Kapitalschutz
Die Auszahlungen der Basisrente beginnen, ähnlich wie bei vielen anderen Rentenversicherungen, in der Regel nicht vor dem 60. Lebensjahr. Für Verträge, die ab dem Jahr 2012 abgeschlossen wurden, verschiebt sich der frühestmögliche Auszahlungsbeginn jedoch auf das 62. Lebensjahr. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Basisrente ist, dass das angesparte Kapital nicht als verwertbares Vermögen gilt. Das bedeutet, es wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet und ist im Falle einer Insolvenz vor Zwangsliquidation geschützt, was als Schutz bei Arbeitslosigkeit (Hartz IV) und bei Insolvenz bekannt ist.
Dieser spezifische Charakterzug unterscheidet die Basisrente deutlich von anderen Vermögensformen wie Bankguthaben und Aktiendepots. Selbst im Fall von Langzeitarbeitslosigkeit bleibt das in der Basisrente angesparte Vermögen unangetastet und fließt nicht in die Berechnung des Arbeitslosengeld II ein. Dies macht die Basisrente zu einer der wenigen in diesem Segment verfügbaren Altersvorsorgemöglichkeiten.
Zudem ist die Basisrente das einzige Altersvorsorgemodell für Selbstständige, das staatliche Förderung erhält. Im Kern ist die Basisrente durch ihre kapitalgedeckte und steuerbegünstigte Struktur charakterisiert.
Die bekanntesten BasisRente Anbieter in Deutschland 2024
Die größten und bekanntesten Lebensversicherung-Anbieter in Deutschland, die auch Tarife für eine BasisRente anbieten:
Versicherungsunternehmen | |
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Allianz | Axa |
Debeka | Signal Iduna |
HUK Coburg | HUK24 |
Hannoversche | Barmenia |
Sparkasse | Alte Leipziger |
Gothaer | HDI |
Inter Versicherung | Universa |
Volkswohl Bund | R+V |
LV1871 | Sparda Bank |
ARAG | LVM Versicherung |
DWS | DEKA |
Württembergische | DEVK |
Concordia | Rheinland Versicherungen |
VRK (Versicherer im Raum der Kirchen) / PAX-Familienfürsorge / Bruderhilfe | Condor |
Neue Leben | Axa |
HUK24 | Continentale |
Zurich | Zurich |
Versicherungskammer Bayern VKB | Versicherungskammer Bayern VKB |
Alte Leipziger | Swiss Life |
Generali | Ergo |
DBV | Hannoversche |
Universa | Provinzial |
Münchener Verein | Mecklenburgische |
Swiss Life | Deutsche Ärzteversicherung |
Union Investment | VPV |
Nürnberger | Cosmos Direkt |
Mannheimer | Neue Leben |
Axa | InterRisk |
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