BasisRente 2023 · Rürup Rente · Die staatlich geförderte Altersvorsorge mit großer Steuerersparnis
Was ist die BasisRente und wie funktioniert sie?

Die Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) bezeichnet eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Das Thema Altersvorsorge hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Private Vorsorge ist inzwischen nahezu unumgänglich aufgrund unzureichender gesetzlicher Versorgung.
Um das im Berufsleben aufgebaute finanzielle Niveau auch im Alter adäquat abzubilden, bedarf es einer zusätzlichen privaten Vorsorge. Die Basisrente hat ihren Namen vom Politiker Bert Rürup und entspricht in ihren Grundsätzen und Leistungskriterien weitgehend der gesetzlichen Rente.
Grundsätzlich wird die Altersvorsorge mit Blick auf die zu erwartenden Rentenzahlungen im Alter für alle Menschen in Deutschland immer wichtiger. So ist auch die private Absicherung für die meisten bereits zu einem wichtigen Thema geworden, denn kaum jemand kommt alleine mit der gesetzlichen Rente aus.
Basisrente Testsieger 2023 aus Wirtschaftswoche mit Morgen&Morgen
- Barmenia Lebensversicherung a.G. (Tarif „BasisRente Invest“)
- Continentale Lebensversicherung AG („BasisRente Invest BRI“)
- HDI Lebensversicherung AG („CleverInvest HARFB22“)
- WWK Lebensversicherung a.G. („BasisRente invest 2.0“)
- Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG („Basis Renteinvest Spezial“, )
- Allianz Lebensversicherungs-AG („BasisRente InvestFlex BVRF1“)
- Condor Lebensversicherungs-AG („C79 Congenial basis EN“)
- Deutsche Ärzteversicherung AG (DLVF1 Fonds-BasisRente“)
- Canada Life Assurance Europe plc, Niederlassung für Deutschland („Generation basic plus“)
- Ergo Vorsorge Lebensversicherung AG („Ergo Basis-Rente Balance“)
- Lebensversicherung von 1871 a.G. München („MeinPlan – FBRV PCS“)
- Signal Iduna Lebensversicherung AG („SI Global Garant Invest Basis-Rente“)
- Allianz („BasisRente InvestFlex BVRF1GD“)
- Continentale („BasisRente Invest Garant BRIG“)
- Hansemerkur Lebensversicherung AG („Basis Care Invest“)
- LV 1817 („MeinPlan – FBRV PCS“)
- Stuttgarter Lebensversicherung a.G. („NasisRente performance+ – T79“)
- Nürnberger Lebensversicherung AG („NFX3208T“).
Erläuterung der Basisrente

Die Basisrente ist im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen (vergleichbar mit der Riester-Rente) steuerlich absetzbar und wird somit staatlich gefördert. Zudem gilt das angesparte Vermögen einer Basisrente nach dem zweiten Sozialgesetzbuch nicht als “verwertbares” Vermögen, weil es nicht vor dem Ruhestand ausgezahlt werden darf. Das in der Basisrente angesparte Vermögen ist somit Hartz4-sicher und kann auch in der Ansparphase nicht gepfändet werden.
Das bedeutet auch, dass die laufenden Beiträge für die Basisrente und das angesammelte Kapital nicht zum Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Auch bei längerer Arbeitslosigkeit darf das Basisrente Kapital bei Anrechnung von Vermögen nicht verwertet werden.
Wie funktioniert die BasisRente?
Mit zunehmender Steuerlast steigt auch die Förderquote der BasisRente (also das Verhältnis zwischen Steuerersparnis und erforderlichem Beitragsaufwand) und damit auch die Rendite der Basis-Rente.
Für Geringverdiener und Familien mit Kindern ist also die Riester-Rente die bessere Wahl. Ab 2005 bis 2014 konnten alle Steuerpflichtigen schrittweise steigende Anteile ihrer Beiträge zur Altersvorsorge bis zur Obergrenze von 20.000 EUR im Jahr (Verheiratete bis zu 40.000 EUR) steuermindernd absetzen.
Der steuerfreie Anteil stieg von 60% in 2005 in jährlichen 2-Prozent-Schritten und wird auf 100% im Jahr 2025 erhöht. In 2008 konnten also 66% abgesetzt werden.
Ab 2025 können dann 100% der Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Zu den abzugsfähigen Beiträgen gehören solche zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken, sofern es sich um Leibrenten handelt und zur Rürup-Rente. Je nach Grenzsteuersatz kann die Steuerersparnis kontinuierlich auf über 40% im Jahr 2025 steigen.
Für wen eignet sich die Basis-Rente?
Grundsätzlich können alle Berufsgruppen eine Basis-Rente abschließen. Besonders für Selbständige – die keine Riester-Rente abschließen dürfen – ist die Basis-Rente eine sehr gute Möglichkeit, eine steuerlich geförderte Altersvorsorge aufzubauen und vor allem von erheblichen steuerlichen Vorteilen und Förderungen in der Ansparphase zu profitieren.
Aber auch für Arbeiter, Angestellte und Beamte eignet sich die Basis-Rente als staatlich geförderte Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge.
Experten-Meinungen zum Thema Basisrente (Auszüge)
Stiftung Finanztest zur Relevanz der Basisrente:
“Für gutverdienende Angestellte und Selbständige ist die Basisrente ein interessantes Steuersparmodell und eine Altersvorsorge in einem, denn der Staat fördert die Beiträge.”
Spiegel Online zur Basisrente:
“Die Basisrente ist eine Rente für Wohlhabende: Wer viel verdient und viel Steuern zahlt, profitiert viel stärker von den Steuervorteilen dieser Altersvorsorge als Durchschnitts- oder Geringverdiener.”
Was macht die Basisrente als Altersvorsorge so interessant?
- Staatliche Förderung in beachtlicher Höhe
- Steuersenkung um bis zu 40%
- hohe Beiträge steuerlich absetzbar
- Sicher vor ALG II (“Hartz IV – sicher”)
- insolvenzgeschützt
- nicht pfändbar
- Einschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich, welche dann auch steuerlich absetzbar ist
- Einschluss Hinterbliebenenschutz möglich, welcher dann auch steuerlich absetzbar ist
- hohe Rendite möglich
- lebenslange garantierte Rente
- flexible Einzahlung: monatliche, jährliche oder einmalige Zahlung möglich
- flexible Zuzahlungen jederzeit möglich
- Rentenbeginn flexibel wählbar
- sofortbeginnende Rente / Sofortrente möglich
- keine Günstigerprüfung mehr
Voraussetzungen der Basisrente (Rüruprente)
Die Basisrente muss einige gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen:
- Der Basis-Rente-Vertrag muss eine lebenslange Leibrente frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres vorsehen. Es ist also keine Kapitalauszahlung möglich.
- Die Ansprüche aus einer Basis-Rente / Rüruprente sind grundsätzlich nicht vererbbar. Allerdings ist es möglich, einen Todesfallschutz oder eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner oder für die Kinder zu vereinbaren. Die Hinterbliebenenrente darf dabei nicht höher als die Altersrente sein.
- Die Ansprüche aus einer Basis-Rente können ebenso wie die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht übertragen, veräußert, beliehen oder kapitalisiert werden.
- Wie auch Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind auch die Leistungen aus der Basis-Rente künftig steuerpflichtig und werden somit nachgelagert besteuert.
BasisRente Förderung (Tabellarische Darstellung)
Der folgenden Basisrente Tabelle können Sie die steuerliche Förderung der Basisrente entnehmen, also den maximal absetzbaren Anteil der Beiträge zur Ihrer Basis Rente.
Jahr | Prozentsatz | Ledige | Verheiratete |
---|---|---|---|
2011 | 72% | 14.400 € | 28.800 € |
2012 | 74% | 14.800 € | 29.600 € |
2013 | 76% | 15.200 € | 30.400 € |
2014 | 78% | 15.600 € | 31.200 € |
2015 | 80% | 16.000 € | 32.000 € |
2016 | 82% | 16.400 € | 32.800 € |
2017 | 84% | 16.800 € | 33.600 € |
2018 | 86% | 17.200 € | 34.400 € |
2019 | 88% | 17.600 € | 35.200 € |
2020 | 90% | 18.000 € | 36.000 € |
2021 | 92% | 18.400 € | 36.800 € |
2022 | 94% | 18.800 € | 37.600 € |
2023 | 96% | 19.200 € | 38.400 € |
2024 | 98% | 19.600 € | 39.200 € |
2025 | 100% | 20.000 € | 40.000 € |
Abbildung: Tabelle mit der prozentualen Steuerförderung der Basis Rente (Quelle: GDV; eigene Darstellung)
BasisRente – Angebote von unabhängigen Versicherungsmaklern
Das individuell passende Angebot für die Altersvorsorge zu finden, gestaltet sich oftmals als schwierig, da die Auswahl dafür recht groß ausfällt und zu den verschiedenen Bedürfnissen nicht jedes Angebot das Richtige ist. Förderberechtigt sind Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Selbständige und Freiberufler, wobei die beiden zuletzt genannten Berufsgruppen die primäre Zielgruppe der Basisrente darstellen, da für diese im Allgemeinen keine anderen staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte zur Verfügung stehen und somit die Basisrente möglicherweise eine gute Alternative darstellt. Angeboten wird die Basisrente von den meisten Versicherungsgesellschaften, die im Bereich der Lebensversicherungen und Rentenversicherungen aktiv sind.
Unsere Basisrente Angebote
Wir sind als bereits langjährig tätige Versicherungsmakler umfassend und intensiv mit dem Bereich Altersvorsorge und Rentenabsicherung vertraut. Wir bieten Ihnen daher eine professionelle und individuelle BasisRente Beratung an.
Das wichtigste: Unsere Beratung ist von jeglichen Versicherungsgesellschaften unabhängig. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Wir erstellen Ihnen kostenfrei und unverbindlich ein perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes BasisRente Angebot. So ermitteln wir mit Ihnen zusammen die für Sie optimale Rürup-Rente / Basisrente.
Basisrente – Unser Service für Sie: Basisrente Vergleich der Testsieger
Wir durchforsten für Sie kontinuierlich den Versicherungsmarkt nach den besten und günstigsten Basisrente Tarifen. Zudem möchten wir Sie zu diesem Thema umfassend informieren. Sie finden daher auf dieser Basisrente Spezialseite viele Insiderinformationen, Tarifrechner, Vergleiche, Angebote, Besonderheiten und Tipps für die Tarifauswahl einer Basisrente. Wir haben für Sie wichtige Informationen zur Basisrente, gesetzliche Regelungen im Bereich der Altersvorsorge, Statistiken und vieles mehr zusammengetragen.
Zudem geben wir Ihnen Hinweise, wie Sie bei Ihrer Suche nach einer Basisrente am besten vorgehen und worauf Sie bei Tarifen für eine Basisrente besonders achten sollten. Auch für einzelne Berufsgruppen haben wir spezielle Basisrente Konzepte ermittelt.
BasisRente bei Ehepaaren – Am besten ein Basis-Rente Vertrag für jeden Partner
Ehepaare sollten bei der Basis-Rente zudem Folgendes beachten: Jedes Ehepaar wünscht sich eine gemeinsame Zukunft bis ins hohe Rentenalter. Doch auch in einer gemeinsamen und vertrauensvollen Partnerschaft sollte jeder auf eigenen Beinen stehen. Dies gilt auch für die Altersvorsorge.
Deshalb raten wir jedem Paar immer 2 Verträge für eine BasisRente abzuschließen – für jeden Partner eine. Am gemeinsamen Lebensabend kann das Ehepaar dann entweder 2 Renten genießen und den individuellen Lebensstandard gemeinsam sichern oder jeder Partner kann seine Rente allein in Anspruch nehmen, wenn sich der gemeinsame Weg bis dahin getrennt haben sollte.
Denn die Basis-Rente geht in die Vermögensmasse von Ehepartnern ein und muss im Falle einer Trennung ausbezahlt werden. Die Versicherungsleistung wird hingegen erst im Rentenalter erbracht. Im Falle einer schwierigen Trennung kann dies zusätzliche finanzielle Probleme bereiten.
2 separate Versicherungsverträge vermeiden dieses Problem und geben von Anfang an ein gutes Gefühl.
Weiterführende Basisrente Informationen und Historie
Das Thema Altersvorsorge hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Private Vorsorge ist inzwischen nahezu unumgänglich aufgrund unzureichender gesetzlicher Versorgung. Um das im Berufsleben aufgebaute finanzielle Niveau auch im Alter adäquat abzubilden, bedarf es einer zusätzlichen privaten Vorsorge. Im Folgenden wird die staatlich geförderte Basisrente genauer vorgestellt.
Schon seit vielen Jahren erfreut sich die staatlich geförderte Basisrente – nach ihrem Namensgeber Bert Rürup auch gemeinhin als RürupRente bezeichnet – einer recht großen Popularität. Primäre Zielgruppe und damit grundsätzlich förderberechtigt sind Selbständige und Freiberufler.
Die Förderung der Basisrente erfolgt über steuerliche Abzugsmöglichkeiten der Beiträge, welche im Rahmen der Steuererklärung im Bereich Altersvorsorge-Aufwendungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Die erbrachten Renten aus der Basisrente unterliegen im Gegenzug zu Renten aus nicht geförderten Altersvorsorgeprodukten einer höheren Besteuerung. Somit gleicht die Basisrente in ihrer steuerlichen Behandlung sowohl in der Anspar- als auch in der Auszahlungsphase in ihren Grundzügen der gesetzlichen Rente.
Basisrente Auszahlung der lebenslangen Rente & Kapitalschutz
Wie auch bei vielen anderen Rentenversicherungen beginnt die Auszahlung der Basisrente üblicherweise nicht vor dem 60. Lebensjahr. Seit einem Vertragsabschluss ab 2012 wurde der frühestmögliche Auszahlungsbeginn auf das 62. Lebensjahr verschoben. Des Weiteren kann das angesparte Geld der Basisrente nicht als verwertbares Vermögen angesehen werden und somit bei einer Beantragung von Arbeitslosengeld nicht angerechnet oder bei einer Insolvenz keiner Zwangsliquidation unterworfen werden (Hartz IV– und Insolvenz-Schutz).
Genau in diesem Punkt unterscheidet sich die Basisrente erheblich von den verschiedensten Formen der Bankguthaben und Aktiendepots. So bleibt diese auch im Fall der Langzeitarbeitslosigkeit unberührt und wird hierbei nicht als Vermögen bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II hereingerechnet. Auch in dem Bereich der Altersvorsorge handelt es sich um eine der wenigen vorhandenen Möglichkeiten in diesem Segment.
Nicht zuletzt ist sie auch die einzige Altersvorsorge für Selbstständige, die eine Förderung von der Bundesrepublik Deutschland erhält. Im Wesentlichen wird die Basisrente durch die Worte kapitalgedeckt und steuerbegünstigt charakterisiert.
Die bekanntesten BasisRente Anbieter in Deutschland 2023
Die größten und bekanntesten Lebensversicherung-Anbieter in Deutschland, die auch Tarife für eine BasisRente anbieten sind folgende:
- Allianz
- Axa
- Debeka
- Signal Iduna
- HUK Coburg
- HUK24
- Continentale
- Hannoversche
- Zurich
- Barmenia
- Versicherungskammer Bayern VKB
- Sparkasse
- Alte Leipziger
- Hanse Merkur
- Gothaer
- Generali
- HDI
- DBV
- Inter Versicherung
- Universa
- Münchener Verein
- Volkswohl Bund
- Swiss Life
- R+V
- Ergo
- LV1871
- Sparda Bank
- BGV
- ARAG
- LVM Versicherung
- Union Investment
- DWS
- DEKA
- Nürnberger
- Württembergische
- Mannheimer
- DEVK
- Provinzial
- Concordia
- Mecklenburgische
- Rheinland Versicherungen
- Deutsche Ärzteversicherung
- VRK (Versicherer im Raum der Kirchen) / PAX-Familienfürsorge / Bruderhilfe
- VPV
- Condor
- Cosmos Direkt
- Interrisk
- neue leben
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