Basisrente Leistungen 2024 | Arten der Förderung

Leistungen in der privaten Basisrente

Basisrente Leistungen
Basisrente Leistungen – Steuerliche Förderung

Wie funktioniert die Basisrente und wer hat Anspruch auf die Steuerersparnis bei Rürup-Verträgen?

Die Basisrente, oft auch als Rürup-Rente bezeichnet, ist eine Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland, die steuerlich gefördert wird. Sie ist nach ihrem Initiator Bert Rürup benannt und besonders für Selbstständige, Freiberufler und gut verdienende Arbeitnehmer interessant.

Die Basisrente stellt eine sinnvolle Option für Personen dar, die eine steuerlich geförderte Altersvorsorge suchen und dabei von den Steuervorteilen während der Einzahlungsphase profitieren möchten.

Wie hoch sind Mindest- und Maximalbeitrag, um die Rürup Leistungen zu erhalten?

Im Gegensatz zur Riester Rente gibt es keine Mindestbeiträge, um von der Basisrente zu profitieren bzw. um Steuern zu sparen. Im Vergleich zur Riester Rente werden bei der Basisrente viel höhere Beiträge steuerlich gefördert.

Im Jahr 2023 besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Basisrente bzw. Rürup-Rente Steuerabzüge in Höhe von bis zu 26.528 € für Alleinstehende und bis zu 53.056 € für Verheiratete geltend zu machen. Dieser Betrag erhöht sich jährlich um 2%, was bedeutet, dass im Jahr 2025 sämtliche Beiträge zur Basisrente steuerlich begünstigt sind, was als “Rürup-Treppe” bekannt ist.

Auch bei kurzer Laufzeit erzielt ein Basisrente Vertrag eine besonders hohe Rendite, so dass der Abschluss eines Basisrente Vertrags auch kurz vor Rentenbeginn noch sehr vorteilhaft ist.

Läuft ein Basisrente Vertrag bspw. noch 5 Jahre bis zur Auszahlung, erzielt ein konservativ / klassisch verzinster Vertrag im Schnitt eine Rendite von 8,4%.

Der Grund für diese hohe Rendite liegt darin, dass die Einzahlungen zu einem größeren Anteil steuerfrei sind, als später bei Rentenauszahlung der Anteil der Rente, der steuerpflichtig ist.

Ältere Personen, die nur noch wenige Jahre bis zu Rente haben, haben somit einen besonders hohen Renditevorteil.

Gegenüber einer herkömmlichen privaten Rentenversicherung kann eine kurzläufige Basisrente eine 2-3 Mal so hohe Rendite aufweisen.

Die genaue Rendite und die Höhe der lebenslangen Rente hängen auch stark von der Finanzstärke eines Versicherers ab, von den Überschüssen und zudem von der Höhe der Kosten des Vertrags.

Funktionsweise der Basisrente

  1. Beitragszahlung: Versicherte zahlen regelmäßige Beiträge in einen Basisrentenvertrag. Diese Beiträge werden investiert, um für den Versicherten Kapital für den Ruhestand aufzubauen.
  2. Steuervorteile in der Ansparphase: Die eingezahlten Beiträge können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Für das Jahr 2021 können bis zu 25.787 Euro (51.574 Euro für verheiratete Paare) abgesetzt werden. Dieser Höchstbetrag steigt jährlich.
  3. Auszahlungsphase: Ab dem Rentenbeginn, frühestens jedoch ab dem 62. Lebensjahr, erhalten die Versicherten eine lebenslange monatliche Rente.
  4. Besteuerung der Rentenzahlungen: Die Rentenzahlungen müssen versteuert werden. Der zu versteuernde Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und steigt bis 2040 auf 100%.

Empfehlenswert aufgrund Steuerersparnis

  • Selbstständige & Freiberufler: Da diese Gruppe oft nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, bietet die Basisrente eine wichtige Möglichkeit zur steuerbegünstigten Altersvorsorge.
  • Gut verdienende Arbeitnehmer: Auch Arbeitnehmer, die hohe Steuern zahlen, können von den Steuervorteilen der Basisrente profitieren. Arbeitnehmer, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können zusätzlich zur gesetzlichen Rente von der Rürup-Rente profitieren.
  • Beamte: Auch Beamte und andere Personen mit ähnlichen Versorgungswerken können von der Basisrente profitieren, da die Beiträge steuerlich absetzbar sind.

Weniger empfehlenswert

  • Die Basisrente eignet sich weniger für Geringverdiener, da diese nur eine geringe steuerliche Entlastung erfahren würden.

Wichtige Merkmale:

  • Die Basisrente ist nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar, mit Ausnahme von speziellen Klauseln für Hinterbliebenenschutz.

 

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